Hallo zusammen,
bei unserem Opel Corsa D (2008) waren für die Sommerreifen originale Alufelgen dabei.
Für diese stehen im Fahrzeugschein folgende Reifen unter 15.1 und 15.2:
215/45R17 87V
V ist bis 240 km/h, die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist aber nur 168 km/h.
Der Reifenhändler sagte mir, es müssen aber V-Reifen auf das Auto, da diese so im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Jetzt meine Frage, warum wurden hier der Geschwindigkeitsindex V eingetragen? Hat das einen Grund?
Oder darf ich auch einen niedrigeren auf den Alufelgen verwenden, da Vmax nur 168 km/h beträgt?
Gruß
Murph
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